Was es ist und wie es funktioniert:

Die Erfahrung besteht aus einer Malsitzung im Keller oder zumindest an Orten im Zusammenhang mit Wein, bei der die Teilnehmer, gefolgt von einem Lehrer, Schritt für Schritt ein vordefiniertes Gemälde oder eine Kopie des Lebens mit dem Thema "Orte und Landschaften des Gardasees" reproduzieren “. Drei Stunden weg vom Alltagsstress, um mit Freunden oder auch für besondere Anlässe wie Geburtstage, Junggesellenabschiede, Teambuilding zu verbringen.

Sie müssen nicht malen können! in der Tat ist das Erlebnis für diejenigen gedacht, die ihrer Fantasie freien Lauf lassen wollen!

Gesamtdauer: ca. 3 Stunden

Teilnahme: bei Vorauskasse: Überweisung, Paypal oder Kreditkarte mit Ticketfreigabe oder 50% Anzahlung oder Gesamtgebührenzahlung am Standardstandort.

Die Veranstaltung findet mit mindestens sechs Teilnehmern statt

Kosten:

    Anmeldung 6-12 Personen: ab 39 € pro Person
    Kosten von 12 bis 23 Jahren: 29 € (Minderjährige müssen begleitet werden)

Was wir bieten:

    Mallehrer und Assistent, der Ihnen während der Erfahrung folgt
    Alles Material zum Malen: Staffeleien, Leinwände, Pinsel, Farben, Wasser usw.
    Englisch-Übersetzungsservice für Teilnehmer, die kein Italienisch sprechen
    Wein, Aufschnitt und Käse (oder zumindest lokales Essen)
    Wasser, Fruchtsaft und Erfrischungsgetränke für diejenigen, die keinen Wein trinken

Was Sie mitbringen müssen: das Lächeln und der Wunsch, Spaß zu haben!

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Bei schlechtem Wetter wird die Veranstaltung verschoben, wenn der Veranstaltungsort keine Indoor-Alternative bietet.
Kostenlose Stornierungsbedingungen: bis 9.00 Uhr am ersten Tag
Wir bieten einen personalisierten Transportservice und Übernachtungen / Nebenveranstaltungen
Alle Teilnehmer werden durch ihre Unterschrift auf einem Formular aufgefordert, ihre Zustimmung zur Wiederaufnahme und Veröffentlichung von Bildern und Videos, die während der Malsitzung aufgenommen wurden, auf unserer Website zu erteilen oder zu verweigern.
Personen außerhalb der Organisatoren und der Eigentümer / Mitarbeiter des Veranstaltungsorts dürfen nicht mithelfen.